Impressum
MSG MyService Group GmbH
Hullerweg 7
49134 Wallenhorst
Geschäftsführer: Alexander Fehler, Raphael Sielemann
Ein Uunternehmen der AF - & Raphael Sielemann Company GmbH
Amtsgericht Osnabrück, HRB 220776
Steuernummer: 67/201/2885
UStID: DE36995070
Alle Texte, Bilder, Grafiken und Ton unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums.
Sie dürfen weder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und auf anderen Internetseiten oder anderen Medien verwendet werden.
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MSG MyService Group
GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der
MSG MyService Group GmbH (nachfolgend „MSG“ genannt) und dem Auftraggeber über die
Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anmeldung von
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Wärmepumpen bei Energieversorgungsunternehmen
sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur geschlossen werden.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers
werden nicht anerkannt, es sei denn, MSG hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten auch dann, wenn MSG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender
Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge, die zwischen MSG und dem
Auftraggeber geschlossen werden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Geltung der
AGB bedarf.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und die
anschließende schriftliche Bestätigung durch MSG (einschließlich E-Mail-Bestätigung) zustande.
Angebote und Bestellungen können schriftlich, per E-Mail oder über die Online-Plattform von
MSG erfolgen.
2.2. Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen durch MSG im
Zusammenhang mit der Anmeldung von PV-Anlagen und Wärmepumpen beim
Energieversorgungsunternehmen sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
2.3. MSG behält sich das Recht vor, die Annahme eines Auftrags ohne Angabe von Gründen
abzulehnen, insbesondere wenn die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht
vollständig oder korrekt vorliegen.
2.4. Sofern MSG nicht im Auftrag des Auftraggebers, sondern als Anlagenerrichter tätig wird,
erhält die MSG detaillierte protokollierende Dokumentationen, aus denen der verbaute Zustand
der Anlage eindeutig hervorgeht. Diese Dokumentationen werden dem Auftragnehmer MSG zur
Verfügung gestellt. MSG weist darauf hin, dass in diesem Fall zusätzliche gesetzliche Vorgaben
zu beachten sind.3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MSG unverzüglich alle zur Leistungserbringung
notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig zur Verfügung zu stellen. Für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Unterlagen und Informationen ist allein der
Auftraggeber verantwortlich.
3.2. Sollte der Auftraggeber direkt vom Energieversorger kontaktiert werden, ist er verpflichtet,
MSG unverzüglich zu informieren und alle relevanten Informationen weiterzuleiten.
3.3. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
bereitgestellten Unterlagen und Informationen. MSG übernimmt keine Haftung für
Verzögerungen oder Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des
Auftraggebers entstehen. Der Auftraggeber stellt MSG insoweit von allen Ansprüchen Dritter
frei, die auf solchen Angaben beruhen.
Verbot von Subunternehmerketten
3.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von MSG erbrachten Leistungen ohne vorherige
ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MSG im Rahmen einer Subunternehmerkette
weiterzugeben. Eine Beauftragung von MSG durch einen weiteren, vom Auftraggeber
eingeschalteten Subunternehmer ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist MSG berechtigt, den
Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und entstandene Schäden geltend zu
machen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Vergütung für die von MSG erbrachten Dienstleistungen richtet sich nach den
vertraglich vereinbarten Preisen, die im über das System Orgamax zugesagten Angebot
festgelegt sind.
4.2. Die Abrechnung erfolgt für jede verbindliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber
gesondert. MSG ist berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen.
4.3. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der jeweiligen Dienstleistung, wobei als
Dienstleistung bereits die Antragsstellung bei Netzbetreiber definiert ist. Der Rechnungsbetrag
ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der
Auftraggeber kommt ohne weitere Mahnung nach Ablauf dieser Frist in Verzug.
4.4. MSG ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Der Nachweis eines höheren
Schadens bleibt vorbehalten.
4.5. Sollten Mängel an einer zur Anmeldung eingereichten Anlage festgestellt werden, erfolgt die
Aufforderung zur Behebung an den Partnerbetrieb und die Anmeldung wird vorerst nicht
weiterbearbeitet. Erst nach erneuter Beauftragung und Behebung der Mängel nimmt die MSG
die Tätigkeit wieder auf. Sollten die Mängel nicht beseitigt werden, die vom Netzbetreiber oder
durch die MSG Prüfung der genannten und vorliegenden Mängelliste wiederholt unvollständig
behoben sein, so wird diese zwangsläufig durch die MSG als Auftrag zur Behebung
aufgenommen und beseitigt oder der Partnerbetrieb die MSG ausdrücklich zur Behebung der
Mängel beauftragen, so entstehen erhebliche zusätzliche Kosten, zur Behebung von Mängeln.Diese werden nach dem aktuellen Stundensatz gemäß Preisliste sowie nach dem tatsächlichen
Aufmaß abgerechnet. Die Preisliste ist auf Anforderung verfügbar und Bestandteil des Vertrags.
Der Partnerbetrieb unterliegt dann automatisch der Prüfung durch die MSG und Ihrer
Unternehmerkette um die Qualität aller erzeugten Anlagen durch vor Ort Prüfungen
sicherzustellen. Hiervon macht die MSG Situativ gebrauch. Eine Rücksprache bedarf es in
solchen Eskalationsfällen nicht, es sei denn, die MSG ist im Auftrag ( Variante 1 i.A. ) tätig.
5. Leistungsumfang und Mängelbeseitigung
5.1. MSG erbringt die vereinbarten Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
5.2. Sollten während der Leistungserbringung Mängel festgestellt werden, die auf unvollständige
oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind, haftet MSG nicht für
daraus resultierende Schäden. MSG wird den Auftraggeber in einem solchen Fall unverzüglich
informieren.
5.3. Wird MSG mit der Beseitigung solcher Mängel beauftragt, erfolgt dies durch einen
qualifizierten Elektromeister, der die Mängel nachweislich behebt. Die hierfür anfallenden
zusätzlichen Kosten werden nach den aktuellen Stundensätzen und einem Aufschlag von
+150% Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt.
Ergänzung zur Bearbeitungszeit und Reaktionszeit
5.4. Die reguläre Bearbeitungszeit sowie die Reaktionszeit auf Anfragen, eingereichte
Unterlagen oder Anliegen beträgt 3 bis 5 Werktage ab Eingang. MSG bemüht sich um
schnellstmögliche Bearbeitung, weist jedoch darauf hin, dass insbesondere bei komplexeren
Sachverhalten oder erhöhtem Anfrageaufkommen diese Bearbeitungszeit notwendig und
angemessen ist. Bei Anträgen oder Prozessen, deren Bearbeitung maßgeblich von externen
Stellen (insbesondere Netzbetreibern) abhängt, kann MSG keine verbindlichen
Bearbeitungsfristen zusichern. In diesen Fällen richtet sich die Dauer der Bearbeitung nach den
individuellen Prozessen und Rückmeldungen der beteiligten Dritten, auf die MSG keinen
Einfluss hat.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1. MSG haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von MSG, eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2. Für sonstige Schäden haftet MSG nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Pflichtverletzung durch MSG, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie bei der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf.
6.3. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von
MSG auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere haftet MSG nicht für
entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden,
es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.6.5. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen
Vorschriften, sofern in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart ist.
7. Datenschutz
7.1. MSG verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie dessen
Kunden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des Vertrages und unter Einhaltung der
geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
7.2. Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies für die Vertragsdurchführung
notwendig ist oder der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat. Der Auftraggeber wird hiermit
informiert, dass seine personenbezogenen Daten für die Dauer der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen gespeichert werden.
7.3. Weitere Informationen zum Datenschutz, einschließlich der Rechte des Auftraggebers nach
der DSGVO, finden sich in der Datenschutzerklärung von MSG.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und gilt für jede verbindliche
Auftragserteilung durch den Auftraggeber. Jede Auftragserteilung stellt einen eigenständigen
Vertrag dar, der gesondert abgerechnet wird.
8.2. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich mit
einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung berührt nicht die
Wirksamkeit von bereits erteilten und angenommenen Aufträgen, die bis zum Zeitpunkt der
Kündigung vollständig abzuwickeln sind.
8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät.9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die elektronische Form (§ 126a BGB) ist
ausgeschlossen.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen
Regelungen. Dies gilt auch für den Fall, dass die AGB eine Regelungslücke enthalten.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
9.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der
Sitz von MSG, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
MSG MyService Group GmbH
Kantstr.10
49565 Bramsche